The back of the Projectile is open, so it was probably a Tracer Round
German Law clearly states that with .50cal Projectiles that it has to be judged by experts:
Patronen der Nr. 50 KWL sind unabhängig vom Kaliber nur dann Kriegswaffen, wenn sie entweder
die in Nr. 50 KWL genannten Zusätze (insbesondere einen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz)enthalten.
einen Hartkern besitzen, d.h. die Kernhärte 400 HB (Brinellhärte) bzw. 421 HV 10 (Vickershärte)übersteigt oder
Bei farbigen Geschossspitzen bedarf es im Zweifel einer Einzelfallprüfung.
Hinsichtlich der Abgrenzung der Weichkernpatronen zu Hartkernpatronen i. S. der Nr. 50 KWL gilt folgendes:
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Nach Nr. 50 KWL sind Patronen, die nicht für Jagd- und Sportzwecke verwendet werden, stetsKriegswaffen i. S. des KWKG. Hiervon ausgenommen sind spezielle Patronen, die ausschließlichbei der Polizei verwendet werden.
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Patronen im Kaliber über .50 BMG (12,7 mm x 99) bis zu einem Kaliber unter 20 mm (siehe Nr.(26)) sind auch mit Weichkerngeschoss Kriegswaffen i.S. der Nr. 50 KWL. Hiervon ausgenom
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In Zweifelsfällen ist als Hartkerngeschoss (= Kriegswaffe) dasjenige anzusehen, dessen Kernmen sind speziell für die Jagd entwickelte und hergestellte Patronen. Härte 400 HB (Brinellhärte) bzw. 421 HV 10 (Vickershärte) übersteigt. Eine Geschosskernhärte unter den genannten Werten (entsprechend Vollmantelweichkern) begründet die NichtKriegswaffeneigenschaft der Patronen, es sei denn, sie enthalten die in Nr. 50 KWL genannten Zusätze.
Als Prüfstellen kommen in Betracht:
Materialprüfämter der Länder,
Beschussämter,
Landeskriminalämter.