Aus Versehen illegale Droge in Onlineshop bestellt

Es ist extrem unwarscheinlich, dass das Paket vom Zoll abgefangen wird, da das Zeug vmtl. nicht von Hunden erschnüffelt wird und der Zoll bei NL-DE-Paketen eher an anderer Ware interessiert ist.

ABER falls der Shop dem Zoll bekannt ist, da schon öfter Pakete mit illegalen Substanzen von diesem Absender aufgefallen sind, könnten die durchaus alleine aufgrund des Absenders das Paket / den Brief öffnen.

In dem Fall wird es dann schon etwas heikler, aber 2g sind i.d.R. eine geringe Menge, sodass (je nach zuständiger Staatsanwaltschaft) das Verfahren eingestellt werden kann. Da es sich hier aber um Einfuhr handelt (nicht nur um Besitz) ist eine Verfahrenseinstellung nicht sooo warscheinlich. In dem Fall käme dann wohl eine Geldstrafe auf dich zu. Wenn du in einem Bundesland mit strikter Drogenpolitik (z.B. Bayern) wohnst, kann dir schlimmstenfalls zusätzlich eine Hausdurchsuchung blühen, aber das sollte nicht der Regelfall sein, schon garnicht bei der geringen Menge.

Disclaimer: Bin kein Anwalt, ein Bekannter ist aber auf genau das Fachgebiet spezialisiert (Anwalt, nicht Dealer :P) und erzählt gerne mal Geschichten aus dem Berufsleben.

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