Brauche Hilfe, ich (M20) werde am nächsten Montag aus dem Haus geworfen (ohne Geld, Auto, etc.)

Deine Eltern sind bis zu deinem 25ten Lebensjahr unterhaltspflichtig, und müssen dir daher auch eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Aber wenn es hart auf hart kommt...Sozialamt, da hast du Anspruch auf eine Notunterkunft.

Meiner Kenntnis nach sind die Eltern nicht verpflichtet ihm Unterhalt zu zahlen. Da er eine Ausbildung abgeschossen hat gilt dies nur, wenn er ein Studium anfängt, dass im inhaltlichen Zusammenhang mit der Ausbildung steht. Das Gesetzt räumt hier jedoch eine Orientierungsphase ein, da die Bewerbungsphase für dieses Jahr abgeschlossen ist hat er mindestens bis zum nächsten Sommersemester evtl. bis zum nächsten Wintersemester Anspruch auf Unterhalt der Eltern.

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