Für den Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg stehen die wahren Kriminellen in der Strache-Affäre fest: die Journalisten, die die Machenschaften ans Licht gebracht haben.

Was hat das mit Verurteilung zu tun? Ich spreche nirgendwo davon, dass sich vorliegend strafbar gemacht wurde.

Ich schreibe nur, dass eine Handlung nicht nur deshalb rechtmäßig ist, weil sie nicht strafbar ist. Eine Handlung kann auch rechtswidrig sein, ohne gegen das StGB zu verstoßen, weil es auch noch andere Gesetze gibt. Und wenn eine Handlung einem anderen Gesetz widerspricht ist sie rechtswidrig. Per Definition. Sie widerspricht dem Gesetz.

Wenn es ein Gesetz gibt, dass verbietet, dass du Blumen pflücken darfst, machst du dich sicherlich nicht strafbar. Aber du handelst rechtswidrig (= entgegen dem Blumen-Pflücken-Verboten-Gesetz). Wenn du also diese Blumen pflückst und dich nicht strafbar machst , heißt das Fehlen der Strafbarkeit nicht, dass deine Handlung rechtmäßig war.

Und so ist der Fall hier: Es wurde sich möglicherweise nicht strafbar gemacht. Aber das bedeutet nicht zwingend (im Umkehrschluss, der hier gezogen wird), dass das Verhalten rechtmäßig war. Es könnte gegen andere Gesetze verstoßen haben als dem StGB.

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