Herausgabe von Kopie eines indizierten Films abgelehnt

Öffentliche Sicherheit: ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt. (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/o/oeffentliche-sicherheit/)

Wie im Text zur Meldung weiter ausgeführt wird geht es nicht um das hier konkrete Material sondern um die daraus resultierende Konsequens wenn ein Herrausgabeanspruch bestünde.

"Der Senat führte aus, dass eine Verpflichtung zur Herausgabe jugendgefährdender Medien an eine Vielzahl von potentiellen Antragstellern dem gesetzlichen Auftrag der BPjM diametral zuwiderlaufe. Die an eine Indizierung geknüpften Rechtsfolgen (Verbreitungs- und Werbebeschränkungen) seien gerade darauf gerichtet, die Sichtbarkeit eines jugendgefährdenden Mediums in der Öffentlichkeit einzuschränken. Gebe man dem Auskunftsanspruch statt, so verhelfe die BPjM einem vergriffenen jugendgefährdenden Medium dazu, wieder marktgängig zu werden. Diese Folge sei mit der Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit einer staatlichen Einrichtung mit der spezifischen gesetzlichen Aufgabenstellung der BPjM unvereinbar."

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