Klimakleber entfernen, österreichisches Recht?

Ich bin ja kein ausgebildeter Jurist, aber seit den Klimaterroristen interessiert an meinen rechtlichen Möglichkeiten, sollte es mich auch einmal betreffen.

Zunächst möchte ich festhalten, dass es neben dem Recht auf Notwehr, dass hinreichtend beleuchtet wird, auch das Recht auf Nothilfe zur Anwendung kommen kann. Also jeder, der die Klimaterroristen sieht, kann anderen, die dadurch genötigt werden, zu Hilfe kommen im Rahmen des Notwehrrechtes.

Die Aussage, der Klimakleber schränkt nur die Bewegungsfreiheit mit dem Auto, jedoch nicht die Bewegungsfreiheit generell ein, halte ich für sehr einseitig betrachtet.

Geschützt sind die Freiheit des Wegzuges und des Zuzuges sowie der freie Zug
selbst. Gem. StVO ist die Fahrbahn der Teil der Straße, welcher für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Wird die Fahrbahn blockiert, wird somit eindeutig die Bewegungsfreiheit des Fahrzeugverkehrs eingeschränkt. Ein zu Fuß weiterlaufen und das Fahrzeug später nachzuholen ist nicht erlaubt und auch nicht zumutbar. Da gibt es aus meiner Sicht überhaupt nichts daran zu rütteln.

Zudem ist es rechtswidrig, sich als Fußgänger derart auf der Fahrbahn aufzuhalten. Ebenso ist es rehtswidrig sich auf einem Schutzweg länger als notwendig aufzuhalten. Ein Schutz weg ist der Teil der Fahrbahn, der für die Überquerung von Fußgängern vorgesehen ist. Dies ist insofern wichtig als dass dies im Hinblick auf das Versammlungsrecht zu beurteilen ist. Es ist ja auch die Frage zu klären, ob die Versammlung der Klimaterroristen überhaupt als solche anzusehen ist.

Die Versammlung findet jedenfalls auf einem Ort statt, der nicht dafür geeignet und schon gar nicht dafür vorgesehen ist. Zudem gäbe es Fristen für die Anmeldung einer Versammlung. Die Frage, ob der Zweck der Zusammenkunft der Klimaterroristen ausreicht, um geltende Rechtsvorschriften aushebeln zu dürfen, ist ebenso unklar.

Es steht zu lesen:

Ein Angriff auf geschützte Rechtsgüter ist nur dann rechtswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Ob ein Angriff vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird, ist nicht im engeren strafrechtlichen Sinn zu beurteilen, sondern anhand der gesamten Rechtsordnung. Insofern muss es sich um ein
objektiv pflichtwidriges Verhalten handeln.

Das Verhalten der Klimaterroristen jedenfalls ist objektiv pflichtwidrig - umsomehr wenn man die gesamte Rechtsordnung berücksichtigt und nicht nur StGB und EMRK.

Zusammenfassend halte ich daher fest:

Die Klimaterroristen sind also zur falschen Zeit am falschen Ort - es liegt eindeutig der Tatbestand der Nötigung vor und jedermann hat daher das Recht auf Notwehr oder Nothilfe.

So würde ich das interpretieren, anhand jener Quellen, die ich bereits zu diesem Thema gelesen habe.

/r/Austria Thread Parent