Schlüssel in Wohnung vergessen - Erfahrungen mit der russischen "Schlüsseldienst-Mafia"

Du kennst den Unterschied zwischen Strafe und Wiedergutmachung nicht?

Fühl dich frei zu definieren, inwiefern das Beschädigen der Haustür keine Sachbeschädigung ist und weshalb die Wiedergutmachung den Tatbestand der Sachbeschädigung nichtig macht

Sachbeschädigung setzt Vorsatz vorraus - versehentlichen Schaden anrichten ist halt was anderes

Jetzt behauptest du, in der Regel wäre den Leuten nicht bekannt, dass man verschlossene Haustüren nicht mit Werkzeugen oder gar Gewalt öffnen darf. Also komm. Jeder weiß dass das Benutzen von Dietrichen, Kreditkarten und co als Laie kaum vertretbar ist.

"mag sein das alles völlig anders ist und das was ich gesagt habe allerhöchstens in ganz bestimmten Ausnahmefällen überhaupt zutreffen kann, aber das macht es ja nicht gleich Falsch"

Wie schon gesagt. Meine erstmalige Aussage war verallgemeinert, alle anderen danach präzisiert auf Mietwohnungen. So langsam drehen wir uns Kreis.

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