Zuerst möchte ich feststellen: ich bin nicht dagegen dass superyachten besteuert werden. Ich habe lediglich die Begründungen dafür, welche im Artikel genannt wurden geschrieben, da es anscheinend viele Leute gab, die den Artikel nicht gelesen (oder den Inhalt nicht verstanden) haben.
So wie es sich liest, gibt es eben keine 1000 Ausnahmen in der Regelung. Es gibt eine klare Grenze und das war’s. Ich habe aber auch (wie wahrscheinlich keiner hier) die primärquellen gelesen und kann deswegen im weiteren auch nur raten.
Meine Interpretation dazu: man möchte kleinere (kommerzielle) Schiffe nicht mit zusätzlichen Abgaben belasten. Hier handelt es sich vielleicht um die private Fähre über den Main, den Krabbenkutter in Emden oder auch das Ausflugsschiff am Rhein. Das sind wahrscheinlich alles keine Goldgruben. Aber was weiß ich schon.