Wort des Tages 005: Schutzwaffe

Eine Schutzwaffe oder auch passive Waffe ist gar keine Waffe.

Das verwirrt? Moment, wird gleich klarer.

Mit den Begriffen werden im Versammlungsrecht all jene Dinge bezeichnet, die dazu taugen, vor der Wirkung von Waffen zu schützen.

Aber natürlich ist diese Falschbenennung kein Zufall, dient sie doch dazu, das Tragen von schützender Kleidung zu diskreditieren, oder genauer: deren Träger. Das wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Dinge gemeint sind: Regenhosen zum Beispiel, Zahnschienen oder eine Schutzbrille (die auch noch als Vermummung gilt).

Selbst ein Fahrradhelm ist nach dieser Rechtsauffassung eine passive Waffe. Wer sich vor Gewalt schützen wolle, so die Logik, der suche die Gewalt geradezu, ja sei selbst zu ihr bereit.

Die Argumentation ähnelt auf fatale Weise der üblen Ansicht, Frauen seien auch irgendwie schuld daran, wenn sie vergewaltigt würden. Schließlich hätten sie ja ein enges Kleid angehabt. Es handelt sich also bei der S. um das Gegenteil eines Euphemismus, um einen Dysphemismus, eine Schmährede.

Und bitte jetzt keine Witze über die Gewaltbereitschaft deutscher Polizisten angesichts ihrer Helme und Schilde. Denn die tragen selbstverständlich eine Schutzausrüstung, das ist etwas ganz anderes.

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