Rundumschlag #5 - der offizielle Thementhread!

Urteil beim BVB-Bus

Ok hier kurz zur Unterscheidung - § 211 Mord - Strafe Lebenslänglich. § 212 Totschlag - Strafe nicht unter 5 Jahren. Mord ist eine Qualifizierung, dh ein Extra zum Totschlag. Dafür muss eins der Merkmale des § 211 verwirklicht sein. Da ist interessanterweise das im Podcast genannte Merkmal "niedere Beweggründe" genannt. Ein Merkmal übrigens, das zwar unter Weimar eingefügt, aber erst von den Nazis ausgiebig benutzt wurde. Ist aus diesem Grund heute sehr umstritten in der Rechtswissenschaft.

Da das zuständige Gericht aber wegen versuchten Mordes verurteilt hat und Flo zwischen dem Versuch und dem Erfolg keinen Unterschied sieht: Das Strafrecht unterscheidet zwischen Handlungsunrecht (Bombe platzieren) und Erfolgsunrecht (Tod von Menschen). Beides fließt in die Strafe ein, bei der Versuchsstrafe wird nur das Handlungsunrecht, bei der vollen Strafe beides berücksichtigt. Deshalb liegt die Strafe für versuchten Mord unter der für vollendeten Mord.

Ich diskutiere das gerne aus :D

/r/Sprechstunde Thread