Einberufungsbefehl mit 31 Jahre, doppelte Staatsbürgerschaft und nie in Österreich gelebt

Beim Schreiben des §37 Staatsbürgerschaftgesetz haben sie sich schon was gedacht, dass man dann nicht einfach die Staatsbürgerschaft zurücklegen kann wenn man wehrpflichtig ist.

Naja man gibt nicht einfach eine Staatsbürgerschaft ab. Die meisten Leute haben nur eine und man brauch eine weitere damit man nicht Staatlos ist.

Wenn du es echt nicht machen willst, würde ich versuchen die Untauglichkeitsschiene zu fahren. Da gibt es einige Gründe, etwa Glaukome, Diabetes, aber auch Suizidgedanken oder nicht näher bestimmte Kindheitstraumata. Vielleicht hast du ja was davon schon einmal gehabt?

Meine psychische Gesundheit ist nicht super und ich leide an manchen Perioden an Panik Attacken und Depressionen, aber ob das genügt weiß ich nicht.

/r/Austria Thread Parent