Unterstützt der Agentur für Arbeit in eine Stadt für Weiterbildung in eine andere Stadt?

Im Gesetz steht § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB II wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus seinem Einkommen § 11 SGB II und Vermögen § 12 SGB II ist hilfsbedürftig. Voraussetzung für den Bezug ALG II ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wer über 15 ist, Nr. 2 erwerbsfähig , Nr.3 hilfsbedürftig, Nr. 4 in der brd leben.

Wenn du dir ne Wohnung kaufen kannst würde ich pauschal antworten es fehlt an der Hilfsbedürftigkeit, somit kein Anspruch auf Leistungen. Ganz dünnes Eis. Wie gesagt pauschale Antwort.

Lass dich umfassend beraten und frage lieber nicht hier. Einfach gesagt ist es dem Jobcenter egal wo die Ausbildungsstätte ist.

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