Mutter tot durch (wahrscheinlichen) Ärztefehler - zivilrechtliche Konsequenzen?

Ja, natürlich. Auf ein Privatgutachten wird mit einem Gutachten der Versicherung geantwortet und das Gericht macht natürlich nochmal ein eigenes. Wobei die gerichtlich bestellten Sachverständigen jetzt auch nicht der Schlüssel zur Wahrheit sind. Juristisch wird eine Eindeutigkeit verlangt, die wahrscheinlich so medizinisch gar nicht oder nur extrem selten existiert. Ich glaube, dass viele auch nicht verstehen, dass ein Behandlungsfehler alleine überhaupt keine Ansprüche begründet und ein Freispruch oder eingestelltes Verfahren nicht bedeutet, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte.

Spreche da jetzt aber nicht aus meiner Erfahrung, weil zivilrechtlich bei uns die Krankenakte und die ersten Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft für eine Einigung ausgereicht haben und Freispruch/Verfahrenseinstellung gab's auch nicht...die Gutachtenkriege kenne ich aber von anderen.

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