Braucht man in Deutschland ein Impressum und ein Gewerbe für eine Website, die keinen echten Geldgewinn einfährt?

Wann brauche ich ein Impressum auf meiner Website?

Laut Paragraf 5 des Telemediengesetzes (TMG) besteht eine solche Informationspflicht für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Mit der völlig misslungenen Formulierung „in der Regel gegen Entgelt angeboten“ meint der Gesetzgeber allerdings nicht Websites, die Geld für ihre Nutzung verlangen. Die Pflicht gilt vielmehr für alle Angebote, die mit wirtschaftlichem Interesse betrieben werden. Hierzu gehören alle Verkaufsplattformen, aber zum Beispiel auch Unternehmenspräsenzen, die nur der Darstellung der jeweiligen Firma dienen. Auch wer eigene oder fremde Produkte bewirbt oder Werbebanner schaltet, fällt unter diese Definition.

Auf der anderen Seite bestimmt Paragraf 55 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), dass Angebote, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, kein Impressum benötigen. Wer online also seinen Freunden den neuen, kleinen Dackel präsentieren will, braucht kein Impressum. Anders sieht es bei einem Züchter aus, der seine Tiere auch verkaufen möchte.

Diese Wertung gilt auch bei Blogs: Wer nur seine persönliche Sicht auf die Welt darlegt und dabei auf Werbung verzichtet, fällt unter die Ausnahme. Steht das Online-Angebot aber im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit, so ist eine Anbieterkennzeichnung Pflicht. Im Zweifelsfalle sollten Sie auf Nummer sicher gehen und ein Impressum anbieten.

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