Mit AU im Verzug wg Isolation

Dass du ab dem ersten Tag eine AU brauchst, heißt nicht, dass du sie zwingend auch schon am ersten Tag vorlegen musst. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber frühzeitig über deine Krankheit Bescheid weiß und der Zeitraum dann auch in der AU abgedeckt wird. Du musst hier nämlich zwischen der Informationspflicht und der Nachweispflicht unterscheiden.

Beispiel: du bist von Montag bis Mittwoch krank. Dann musst du am Montag so früh wie möglich deinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass du krank bist. Deine AU muss dann den Zeitraum von Montag bis Mittwoch abdecken. Wenn du die AU aber erst am Donnerstag vorlegst, ist das vollkommen ausreichend. Der Arbeitgeber muss dir dann dein Gehalt für Montag bis Mittwoch bezahlen.

/r/LegaladviceGerman Thread