Angela Merkel: Marriage is 'a man and a woman living together'

Aspects they are equal: • Für das Güterrecht verweist § 6 LPartG vollständig auf das eheliche Güterrecht. • Einem deutschen Lebenspartner steht ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten seines verstorbenen Partners zu (§ 10 Abs. 1, 2 LPartG). Wurde er durch seinen verstorbenen Partner enterbt, hat er nach dessen Ableben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Deutsche Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten (entspricht dem Ehegattentestament). • Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur geforderten Gleichstellung in der Einkommensteuer, die vom Bundestag im Juni 2013 beschlossen wurde, erfolgte die Gleichstellung in der Einkommensteuer. • Mit dem „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ ist ab 2013 die Teilnahme am Splitting-Verfahren erlaubt. • Mit dem „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ ist ab 2013 auch die Wahl der Steuerklasse wie bei Ehegatten erlaubt. • Soweit eine ab 2013 gesetzlich erlaubte einkommensteuerliche Zusammenveranlagung von den Lebenspartnern gewählt wird, kann der Unterhalt nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. • Vorsorgeaufwendungen für den Lebenspartner wie für den Ehepartner zur Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlichen Leistungsniveau sollen nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab Januar 2010 in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar sein.[ • Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen ihrer Kapitalerträge und können ab 2013 entweder gemeinschaftliche oder aber weiterhin Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. • Gemäß § 3 Grunderwerbsteuergesetz sind Lebenspartner Ehegatten bei der Grunderwerbssteuer gleichgestellt, so dass sie zum Beispiel keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen, wenn sie ein Grundstück des Partners durch Veräußerung oder von Todes wegen erwerben. • 2014 werden verpartnerte Paare, die Kirchensteuer zahlen, gleichgestellt. Die Vorteile des Splittingtarifs kommen den Lebenspartnern bei der Festsetzung der Kirchensteuer zugute. • Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz wird ab 2014 die mittelbare Zulagenberechtigung beim Lebenspartner angewandt. • Im Wohnungsbau-Prämiengesetz wird seit 2014 in § 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz das Vermögen des Lebenspartners angerechnet und die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie gleichgestellt. • Mit der Gleichstellung des Bundeskindergeldgesetz im Jahre 2014 kann die Auszahlung des Kindergeldes auch an den Lebenspartner erfolgen. • Die elterliche Sorge gegenüber einem leiblichen Kind richtet sich nach allgemeinen Vorschriften. • Im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung, Wohngeld, BAföG) sind Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt. • Am 29. April 2004 erging ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem die Vergütung von verheirateten Angestellten nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auch für verpartnerte Angestellte anzuwenden seien. • Am 1. April 2008 entschied der Europäische Gerichtshof[51], dass verpartnerten Beschäftigten aufgrund der Richtlinie 2000/78/EG im Rahmen ihres Rechtes auf das gleiche Arbeitsentgelt eine Witwen-/Witwerrente zustehen kann. • Nach dem Bestattungsrecht der deutschen Bundesländer ist der Lebenspartner gleich einem Ehepartner berechtigt und verpflichtet, für die Bestattung des verstorbenen Lebenspartners zu sorgen.

Aspects they are not equal: • Lebenspartner können ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Adoptiert ein Lebenspartner ein Kind alleine, ist, wie bei Ehegatten, die Einwilligung des anderen Teils erforderlich (§ 9 Abs. 6 LPartG). Eine Stiefkindadoption ist hingegen möglich, vorausgesetzt, es handelt sich um das leibliche Kind des anderen Lebenspartners (§ 9 Abs. 7 LPartG). • Die eingetragene Lebenspartnerschaft fällt nicht in den Schutzbereich der Ehe nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz. Mit einstimmigem Urteil vom 18. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht dann in seinen Leitsätzen festgestellt, dass eingetragene Lebenspartner, die mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft leben, mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes bilden. • Eine Anpassung fehlt nur noch in wenigen Versorgungswerken der berufsständischen Versorgung. Die meisten Versorgungswerke haben die Hinterbliebenenversorgung an die Eingetragene Lebenspartnerschaft angepasst. • Unterschiede bei der Fortführung des Betriebes im Todesfall in § 12 im Sprengstoffgesetz • bei der Erlaubnisfreiheit eines Umzugs einer Lebenspartnerschaft einer Lebenspartnerschaftsgesellschaft nach § 17 im Versammlungsgesetz und nach § 39 in der Approbationsordnung der Ärzte und in der Approbationsordnung der Zahnärzte bei der Vorlage einer Lebenspartnerschaftsurkunde.

(Source: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz)

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